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Sie haben bereits eine Privathaftpflichtversicherung und fragen sich, warum noch eine? Menschen mit geistiger Behinderung gelten als deliktunfähig und sind deshalb vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Steht der entstandene Schaden in Zusammenhang mit der Behinderung – z.B. aufgrund eines epileptischen Anfalls geht die wertvolle Vase des Nachbarn zu Bruch - übernimmt die Versicherung die Kosten nicht. Für solche Fälle kann eine Private Haftpflichtversicherung speziell für Menschen mit geistiger Behinderung abgeschlossen werden. Diese Versicherung bietet neben den üblichen Konditionen spezielle Bedingungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Diese Versicherung gibt es in 2 Varianten:
Wir empfehlen hier die 2. Version, weil man hier für eine kleine Differenz die ganze Familie versichert hat. Außerdem ist dann die bereits vorhandene Privathaftpflicht überflüssig. |
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