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Die Unfallversicherung für kranke und behinderte Menschen ist ein schwieriges Thema. Hier bedarf es einer detailierten Beschreibung, die Sie aufmerksam lesen sollten.

Es ist zwar sehr sehr viel Text, aber gerade die Leistungsbeschreibung ist das Wichtigste bei dieser Unfallverischerung.

 

Aus Erfahrung weiß ich, dass es bei Vorerkrankungen immer wieder zu Schwierigkeiten bei herkömmlichen Unfallversicherungen kommt. Oft werden Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen, weil behauptet wird, dass der Unfall durch die Vorerkrankung passiert ist. Deshalb ist es empfehlenswert, eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen zu wählen.

Ein weiterer äußerst wichtiger Punkt ist die Anzeigepflicht von gesundheitlichen Veränderungen. Im Kleingedruckten eines jeden Unfallversicherers steht, dass man gesundheitliche Veränderungen melden muss. Nach dieser Meldung wird dann eine Neueinstufung vorgenommen. Manchmal bleibt alles beim Alten, manchmal werden Risikozuschläge gefordert und sehr oft erfolgt die Kündigung.

 

Aber auch das Verschweigen bzw. das Nichtanzeigen hilft hier nicht – im Gegenteil. Man zahlt über Jahre brav die Beiträge. Wenn es dann zum schweren Unfall kommt, prüft der Versicherer automatisch Ihre Krankengeschichte. Man stellt dann die Anzeigepflichtverletzung fest und wird die Zahlung zumindest sehr stark einschränken.

 

Der mit Abstand bessere Weg ist, auf eine ältere vorhandene Unfallversicherung zu verzichten und eine Versicherung absolut ohne Gesundheitsfragen abzuschließen. Denn bei dieser Versicherung ist man auf der sicheren Seite – egal welche Vorerkrankung vorhanden ist.

 

Hier taucht aber wiederum ein Problem auf. Herkömmliche Unfallversicherungen mit Gesundheitsfragen und guten Leistungen gibt es wie Sand am Meer. Unfallversicherungen ohne Gesundheitsfragen dagegen sind sehr sehr selten und wenn man eine gefunden hat, sind die Leistungen meistens äußerst unbefriedigend.

 

Ich möchte Ihnen hier eine wirkliche Perle von Unfallversicherungen vorstellen. Diese Absicherung ist speziell auf kranke, behinderte oder ältere Menschen ausgelegt. Gerade bei angegriffener Gesundheit könnte man sagen, dass es praktisch ein MUSS ist, diese Versicherung zu haben.

 

Hier die Aufnahmekriterien:

  • Eintrittsalter zwischen 15 und 80 Jahren 
  • keine Pflegestufe 3
  • nicht geisteskrank   

Es werden keine weiteren Gesundheitsfragen gestellt. Egal welche Krankheit oder Behinderung vorliegt, eine Aufnahme kann jederzeit erfolgen.

 

Keine Wartezeit.

 

 

Die Versicherung gliedert sich in zwei Abschnitte:       

  • Basisschutz 
  • Erweiterung 

 

 

 

Der Basisschutz beinhaltet folgende Komponenten:

 

Leistung bei Vollinvalidität                                              bis

250.000 €

Monatliche Unfallrente                                                     bis

4.000 €

Unfall-Krankhaustagegeld                                               bis

50 €

Ambulante Operationen                                                   bis

150 €

Kosmetische Operationen                                               bis

10.000 €

Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch                   bis

2.000 €

Zuschuss für Krankenhausaufenthalt   

300 €

Reha-Plus-Maßnahmen

2.500 €

Bergungskosten                                                                 bis

24.000 €

 

Nun stellt man sich die Frage, wo und wann diese Unfallversicherung leistet.

Hier ist vielleicht hilfreich, wie ein Unfall vor dem Gesetzgeber definiert ist:

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

 

  • Ihr Schutz besteht überall auf der Welt
  • 24 Stunden am Tag - 365 Tage im Jahr
  • Ob bei der Arbeit oder in der Freizeit
  • Beim Autofahren oder im Bad
  • auch bei selbst verschuldetem Ereignis (nicht bei Vorsatz o. Straftat)
  • Unfallfolgen durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall
  • Der Oberschenkelhalsbruch IMMER als Unfall anerkannt (Osteoporose)
  • Auch der Zeckenbiß wird hier als Unfall eingestuft
  • Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

 

Bis hier sprechen wir von einer Basisabsicherung. Schon die oben aufgeführten Leistungen sind zumindest teilweise für eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen außergewöhnlich.

Der folgende Teil ist aber mindestens genauso wichtig und interessant.

 

Stellen Sie sich folgende Situation vor:

Sie stürzen in Bad, weil ein paar Tropfen Wasser auf dem Fußboden sind. Im Krankenhaus stellt man fest, dass Ihr Arm gebrochen ist und vielleicht das Becken geprellt ist, weil der Badewannenrand im Wege war.

Dieses ist übrigens eine der häufigsten Verletzungen. Im Krankenhaus gipst man Ihren Arm ein und gibt Ihnen etwas für die äußerst schmerzhafte Prellung. Anschließend schickt man Sie nach Haus.

Im 1. Moment denkt man natürlich "Gott sei Dank, dass nicht mehr passiert ist!" Aber schon die Heimreise wird eventuell teuer. Autofahren ist nicht möglich und vielleicht benötigen Sie sogar einen Krankentransport. Dieser würde schon eine große Rechnung nach sich ziehen. Zu hause angekommen, merken Sie, dass praktisch durch Ihre Verletzungen ein normales Leben nicht mehr möglich ist. Der Haushalt kommt komplett zum Erliegen und selbst die einfachsten oder wichtigsten Handgriffe klappen einfach nicht mehr.

Fazit: Sie brauchen Hilfe

Eine "normale" Unfallversicherung kann hier nicht helfen, denn im Krankenhaus sind Sie nicht stationär aufgenommen worden und eine Invalidität wird nicht bleiben. Also ist hier keine Hilfe zu erwarten.

Deshalb hier die Lösung: 

Damit Sie sich ganz schnell wieder erholen, bietet diese Versicherung eine Vielzahl von Hilfe- und Pflegeleistungen. Für die Dauer von 6 Monaten werden die folgenden, umfangreichen Leistungen von professionellen Dienstleistern erbracht. Dieser kümmert sich um Sie, sobald eine unfallbedingte Hilfebedürftigkeit festgestellt ist.

Die folgenden Absätze beschreiben die Leistungen:

Erstgespräch: Es wird eine fundierte und individuelle Bedarfsanalyse der erforderlichen Hilfe- und Pflegeleistungen erstellt. Das bedeutet im Einzelnen, es kommt jemand zum Beispiel vom Roten Kreuz zu Ihnen und erstellt diese Analyse. Diese Angaben werden an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. In einer ständig besetzten Hotline können weitere Informationen eingeholt werden.

Menüservie: Die versicherter Person und auch der Ehepartner wird täglich mit einem warmen Mittagsmenü versorgt. Dabei ist auch die Anlieferung von Diät- und Schonkost möglich!

Besorgungen und Einkäufe: 2x in der Woche führt man für Sie Einkäufe und Besorgungen durch. Dazu gehört auch das Abholen von Rezepten oder das Bringen/Holen der Wäsche. Die Kosten für Lebensmittel, Medikamente usw. werden allerdings nicht übernommen.

Begleitung bei Arzt- und Behördengängen: In einem Umkreis von 25 km fährt man Sie bei Bedarf 2x in der Woche zu Arzt- oder Behördentermine.

Reinigen der Wohnung: Einmal pro Woche wird der Lebensbereich (Wohnraum, Bad, Küche, etc) gereinigt. Hierfür ist ein Zeitansatz von 4 Stunden vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die Wohnung vorher in einem ordnungsgemäßen Zustand war.

Versorgung der Wäsche: 1x wöchentlich wird bis zu 5 Stunden das Waschen, Trocknen, Bügeln, Sortieren und Einräumen der Wäsche übernommen. Auch die Schuhpflege fällt hier hinein.

Hausnotruf: Falls notwendig, wird eine Hausnotrufanlage inkl. Funkfinger in Ihrer Wohnung installiert. Dieses hängt natürlich davon ab, ob es in Ihrer Wohnung technisch realisierbar ist. Mit dieser Massnahme ist eine 24-stündige Erreichbarkeit der Rufzentrale mit Gesprächskontakt geboten.

Vermittlung von Tierbetreuung: Einmalig wird die Betreuung von Haustieren des Versicherten vermittelt. Kosten für tiertransporte und Betreuung selbst sind nicht versichert.

Pflegeberatung/Leistungen der Grundpflege: Man wird Sie bei der Wahl der notwendigen Pflegemittel und bei eventuellen erforderlichen Anträgen bei den Pflegekassen beraten. Ausserdem werden bis zu 21 Stunden pro Woche Leistungen für die Grundpflege erbracht. Dazu gehören:

  • Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Hilfe beim Gang zur Toilette
  • Lagerung im Bett
  • Hilfe bei Durchführung von Gymnastikübungen
  • Zubereitung der Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Pflegeschulung der Angehörigen: Erfolgt die Pflege durch einen Angehörigen, wird dieser einmalig für die täglichen Pflegearbeiten geschult.

Tag- und Nachtwache nach Krankenhausentlassung/ambulanter Operation: Für bis zu 48 Stunden wird die Beaufsichtigung des Versicherten gewährleistet.

Vermittlung von Pflegehilfsmitteln: Hier vermittelt man Ihnen beispielsweise einen Rollstuhl, Krankenbett oder Gehhilfen. Die Kosten für diese Mittel werden nicht übernommen. Dieses geschieht meistens über Ihre Krankenkasse.

Hilfe und Pflege eines pflegebedürftigen Partners/Verwandten 1. Grades: Wenn der Versicherte einen Ehe-, Lebenspartner oder einen Verwandten 1. Grades gepflegt hat, werden die zuvor genannten Leistungen auch für diese Person übernommen, sofern dier Versicherte aufgrund des Unfalls hierzu nicht mehr in der Lage ist.

Unfall-Mobilitäts-Service: Dieses ist ein ganz besonderer Service, damit Sie auch weiterhin mobil sind und an regelmäßigen Abläufen des täglichen Lebens teilnehmen können. Der Slogan ist: Damit man trotz Unfallfolgen auch außerhalb der eigenen vier Wände mobil bleibt! Es werden Leistungen bis zu einer Summe von 2.500 Euro erbracht. Die maximale Dauer beträgt 3 Monate. Folgende Leistungen werden erbracht:

  • Fahrt nach Krankenhausentlassung/ambulanter Erstbehandlung
  • Fahrt zur Krankengymnastik, Reha-Maßnahme und ambulanten Weiterbehandlung
  • Fahrt zum Kur-, Reha- oder Sanatoriumsaufenthalt
  • Zubringerdienst für eine geplante Urlaubsfahrt
  • Fahrten zu ehrenamtlichen Tätigkeiten
  • Fahrten zur Arbeitsstelle
  • Fahrten zu geplanten gesellschaftlichen oder familiären Veranstaltungen wie z.B. Familienfeiern oder Kulturveranstaltungen.

Dieses gesamte Paket wird durch professionelles Personal erbracht. Aber nicht nur Sachleistungen, sondern auch erhebliche finanzielle Mittel sind im Versicherungspaket enthalten.

Sofortleistungen bei Krankenhausaufenthalt: Wer nach einem Unfall ins Krankenhaus muss, braucht im Zweifelsfall erst mal Geld, um Dinge zu regeln. Die Sofortleistung bei Krankenhausaufenthalt erfolgt, wenn wegen eines Unfalls mindestens 6 Tage lang eine vollstätionäre Heilbehandlung erforderlich ist. Nach 6 Tagen kann SOFORT eine Auszahlung von 1.500 Euro erfolgen.

Erstattung von Umzugs- oder Haus-Umbau-Kosten: Mobiltät wird bei dieser Versicherung sehr hoch geschrieben. Mobilität heißt auch, in einer passenden Umgebung leben zu können. Für den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung oder den entsprechenden Umbau der eigenen vier Wände hilft man Ihnen mit bis zu 20.000. Dieses gilt ab einer Invalidität ab 50 Prozent.

Erstattung von Auto-Umbau-Kosten: Das Auto ist natürlich der Inbegriff der eigenen Mobilität. Damit man die auch weiterhin genießen kann, übernimmt die Versicherung die Kosten für einen eventuell erforderlichen Umbau. Auch hier sind bis zu 20.000 Euro vorgesehen bei einer Invalidität von mindestens 50 Prozent.

Ich möchte nochmals erwähnen, dass Die Notfall-Hilfeleistungen nicht von einem vorangegangenen Krankenhausaufenthalt abhängig sind.  Eine ganz wichtige und auch einmale Sache.

 

 

Die Beiträge diesen Versicherungsschutzes richten sich nach Höhe und Umfang. Die genauen Tarife können Sie jederzeit telefonisch oder schriftlich erfragen. 

 

 

Diese Unfallversicherung ist sicherlich eine äußerst interessante Sache für jeden in Ihrer Familie, für Freunde und Bekannte!!! Sprechen Sie mit uns!

 

 

 

Über mich:
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Mein Name ist Bernd Dörrie. Ich bin seit fast 20Jahren im Versicherungsgewerbe tätig und habe mich in den letzten Jahren auf Versicherungen für Senioren, Behinderte und Kranke spezialisiert.
Profitieren Sie von meinen Erfahrungen und lassen sich von mir unverbindlich beraten.
 

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